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SCHWERPUNKT
ERNÄHRUNGSTHERAPIE und -BERATUNG

 

• Nahrungsmittelunverträglichkeiten

   - Lactoseintoleranz

   - Fructosemalabsorption

   - Sorbitintoleranz

   - Histaminose

   - Glutenunverträglichkeit/Zölliakie

• Nahrungsmittelallergien

• Reizdarm, Reizmagen

• Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED)

• Verstopfung (Obstipation)

• Durchfall (Diarrhö)

• Adipositas, Gewichtsmanagement

• Stoffwechselerkrankung

   - Fettstoffwechselstörung

   - Nichtalkoholische Fettleber (NAFLD)

   - Hyperurikämie

• Vegetarier- und Veganer-Beratung

• Osteopenie, Osteoporose, Arthrose

• Wechseljahresbeschwerden

 

Ernährungstherapie (nach § 43 SGB V)

 

Bei bereits vorhandenen Risikofaktoren und Erkrankungen lindert die Ernährungstherapie die Symptome ernährungsbedingter Erkrankungen, beugt Komplikationen und Rezidiven (Wiederauftreten) vor.

Als Selbstzahler/in und privat versicherte Person können Sie jederzeit einen Termin mit mir vereinbaren, die Honorarbegleichung erfolgt bar oder über Rechnungsstellung. (s. Kosten und Krankenkassen >)

Da ich die notwendige Qualifikation (VDOE-Zertifikat Ernährungsberaterin) besitze, ist bei gesetzlich Versicherten eine teilweise Kostenerstattung durch die Krankenkasse möglich: Der Arzt/die Ärztin hat bei Ihnen eine ernährungsabhängige oder ernährungsbedingte Erkrankung festgestellt und zur Ergänzung der medizinischen Behandlung eine Ernährungstherapie empfohlen.  Diese individuelle Ernährungstherapie kann bei Vorliegen einer Erkrankung als „ergänzende Leistung zur Rehabilitation“ (§43 SGB V) in Anspruch genommen werden. Dazu stellt der behandelnde Arzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Verordnung) aus. Wichtig: Diese geht nicht zu Lasten des ärztlichen Budgets!

Diese ärzliche Notwendigkeitsbescheinigung, zusammen mit meinem Kostenvoranschlag für die Beratung, reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein, mit der Bitte um Bewilligung der teilweisen Kostenerstattung. Nach der Ernährungsberatung reichen Sie meine Originalrechnung bei der Krankenkasse ein, die Ihnen dann den zugesagten Kostenanteil erstattet.

 

ERNÄHRUNGSBERATUNG (nach
§ 20 SGB V, Primärprävention)

 

Die Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Menschen in besonderen Lebenssituationen (wie z.B. hohes Alter, Wechseljahre, Leistungs-Sportler) oder Personen, die bereits Risikofaktoren, wie z.B. Übergewicht (nicht Adipositas), vorweisen, aber noch nicht erkrankt sind oder an Personen, die ihr Essverhalten verändern möchten (wie z.B. Vegetarier, Veganer).

Ernährungsberatung, dient, im Gegensatz zur Ernährungstherapie, der Vorbeugung ernährungsbedingter Erkrankungen. Ernährungsberatung wird in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 20 SGB V bezuschusst.

Eine Ernährung nach Maß sieht für jeden anders aus. Deshalb stehen im Einzelgespräch vor allem Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Mittelpunkt. Anhand einer Kurzanamnese zur Festlegung Ihrer Ziele, Ihres gemessenen BMIs, Ihrer Körperfettwerte und einem Ernährungs-Check kommen wir Ihren persönlichen Ess-Fallen und Ess- und Lebens-Bedürfnissen auf die Spur.

Meine Angebote an Sie:

• Vorbeugende Beratung bei familiärer Veranlagung verschiedener Erkrankungen
In Ihrer Familie gibt es Erkrankungen, die häufiger auftreten (Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Lebensmittelallergien, Gicht, Rheuma, Osteoporose, Herz/Kreislauferkrankungen, Schlaganfall, Fettstoffwechselstörungen, Diabetes …) , Sie selbst sind jedoch noch nicht erkrankt? Hier ist es sinnvoll, dass Sie vorbeugend über eine gesund erhaltende Essens- und Lebensweise beraten werden

• Stark im Berufsalltag
Ihnen bleibt „keine Zeit“ zum Essen? Ein Termin hetzt den anderen und trotzdem wollen Sie über den Tag leistungsfähig bleiben. Sie arbeiten im Schichtdienst und kommen nur unregelmäßig oder sehr spät zum Essen? Ich unterstütze Sie mit individuellen Informationen und praktischen Tipps für Ihren Arbeitsalltag.

• Flexible Ernährung im Alltag
Der Alltagsstress mit Familie und Beruf hat Sie voll im Griff, Ihre Zeit ist knapp! Was kaufen Sie sinnvollerweise ein und wie bereiten Sie in kurzer Zeit leckeres und ausgewogenes Essen für sich (und die ganze Familie) zu?

• Ausgewogene vegetarische oder vegane Ernährung
Die vegetarische und vegane Ernährungsweise rückt immer mehr ins  Blickfeld unserer Gesellschaft und so entschließen sich viele Menschen  aus gesundheitlichen, ökologischen sowie ethischen Gründen für eine  pflanzliche Ernährung. Bei diese Umstellung begleite ich Sie bei allen Fragen und wir  legen  gemeinsam die alltagstauglichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten  fest, die dieser Wandel mit sich bringt.

• Ernährung im Alter
Wie erhalten Sie sich Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden auch mit steigendem Alter? Wie können Sie Stoffwechselerkrankungen oder  Alterserscheinungen wie Osteoporose vorbeugen? Ich gebe Ihnen zahlreiche Tipps und hilfreiche Ratschläge für Ihre Ernährung und Lebensweise.

 

Naturheilpraxis Martina Wilke · Gesundheitszentrum Am Lindenhof 2 · 53757 St. Augustin

Mobil: 0152 56309090 · info@naturheilpraxis-wilke.de · Impressum I Datenschutz

SCHWERPUNKT
ERNÄHRUNGSTherapie
und -Beratung

 

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• Stoffwechselerkrankung

   - Fettstoffwechselstörung

   - Nichtalkoholische Fettleber (NAFLD)

   - Hyperurikämie

• Vegetarier- und Veganer-Beratung

• Osteopenie, Osteoporose, Arthrose

• Wechseljahresbeschwerden

 

SCHWERPUNKT
ERNÄHRUNGSBErATUNG
und -THERAPIE

 

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   - Nichtalkoholische Fettleber (NAFLD)

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Naturheilpraxis Martina Wilke
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Da ich ein VDOE-Zertifikat besitze, ist bei gesetzlich Versicherten eine teilweise Kostenerstattung durch die Krankenkasse möglich: Der Arzt/die Ärztin hat bei Ihnen eine ernährungsabhängige oder ernährungsbedingte Erkrankung festgestellt und zur Ergänzung der medizinischen Behandlung eine Ernährungstherapie empfohlen.  Diese individuelle Ernährungstherapie kann bei Vorliegen einer Erkrankung als „ergänzende Leistung zur Rehabilitation“ (§43 SGB V) in Anspruch genommen werden. Dazu stellt der behandelnde Arzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Verordnung) aus. Wichtig: Diese geht nicht zu Lasten des ärztlichen Budgets!

Diese ärzliche Notwendigkeitsbescheinigung, zusammen mit meinem Kostenvoranschlag für die Beratung, reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein, mit der Bitte um Bewilligung der teilweisen Kostenerstattung. Nach der Ernährungsberatung reichen Sie meine Originalrechnung bei der Krankenkasse ein, die Ihnen dann den zugesagten Kostenanteil erstattet.

 

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